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Kann ich Förderkonditionen sichern?

Ja, nach der Zusage einer Kredit- oder Zuschussförderung von der KfW oder der BAFA ist nach den jeweils aktuellen Richtlinien der Förderprogramme ein Zeitraum vorgegeben, in welchem die Förderung bewilligt ist und abgerufen werden kann.

Die maximale Abruffrist der Bundesförderung für Effiziente Gebäude BEG beträgt nach den aktuellen Förderkonditionen 36 Monate, mit einem begründeten Antrag ist sie auf 4 Jahre verlängerbar. Sprechen Sie uns gerne dazu an.

Gibt es neben der Förderung über die KfW weitere Fördermittel, die man beantragen kann?

Wir haben die sich immer wieder verändernden Förderangebote im Blick.

Aktuell sind das vor allem die Bundesförderung für Effiziente Gebäude BEG als Kreditförderung bei der KfW oder als Zuschussförderung von Einzelmaßnahmen beim BAFA. Dazu kommen je nach Projektstandort kommunale Förderungen z.B. von Dachbegrünungen.

Was ist ein iSFP und welchen Mehrwert bietet mir das Sanierungskonzept von &ENSA?

Der individuelle Sanierungsfahrplan iSFP für Wohngebäude ist eine vordefinierte Form des Beratungsberichts der Energieberatung. Ein iSFP stellt einen möglichen Sanierungsfahrplan in mehreren Schritten dar und bildet grobe Kostenansätze.

Unser Sanierungskonzept vergleicht umfangreich und transparent mehrere Sanierungsvarianten und stellt detailliert Bau- und Planungskosten, mögliche Förderungen, eingesparte Energiekosten sowie die CO2-Steuerersparnis und den CRREM Dekarbonisierungspfad für jede der möglichen Varianten auf, um Ihnen eine fundierte Grundlage für Ihre Sanierungsentscheidung liefern zu können.

Welche Vorteile bringt mir ein iSFP für die Förderung von Einzelmaßnahmen?

Wenn Sie für ihre Sanierung eine Förderung von Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für Effiziente Gebäude BEG in Anspruch nehmen wollen, wird bei Vorliegen eines iSFP der Fördersatz für Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik oder zur Heizungsoptimierung von 15% auf 20% erhöht.

Bei Bedarf stellen wir Ihnen den iSFP gerne optional als Ergänzung zu unserem Sanierungskonzept aus, damit Sie den Förderbonus erhalten.

Sprechen Sie uns an.

Wie unterscheidet sich das Sanierungskonzept von &ENSA von den Angeboten eines Energieberaters?

Unser Angebot bietet ein Gesamtkonzept: Fachexpertise in Energieberatung, Architektenleistung, Haustechnik und Brandschutz fließen von Anfang an in ein Gesamtkonzept für Ihre Wohnobjekte mit ein. Wir prüfen, ob die baulichen Gegebenheiten für die Sanierung zu einem Effizienzhaus überhaupt gegeben sind und berechnen bauteilbasiert exakte Baukosten.

Darüber hinaus liefern wir Angaben zur CO2-Steuerersparnis, zu ersparten Energiekosten, eine erste Einschätzung zur Optimierung der Wärmeversorgung und brandschutztechnischen Anforderungen an eine thermisch optimierte Hülle, sowie auch den CO2-Dekarbonisierungspfad nach CRREM.

Für die Umsetzung der Sanierung müssen Sie sich zudem keine neuen Ansprechpartner suchen. Ihr Projekt bleibt bei uns von der Konzeptionierung über die Planung bis zur Übergabe „in einer Hand“.

Indem wir Komplexität und Schnittstellen reduzieren, minimieren wir Ihren Aufwand bei der Sanierung und verringern zusätzlich auch Planungskosten.

Welche Energieeffizienzklassen gibt es?

Für Wohngebäude gibt es alphabetisch eingeteilt die Energieeffizienzklassen von A+ bis H. Die Klassen A+, A und B entsprechen je nach Gebäudetyp dem heute möglichen Neubaustandard. Umso weiter hinten im Alphabet die Effizienzklasse für ein Haus eingeordnet ist, desto schlechter ist der energetische Zustand.

Die rechtliche Grundlage für die Einteilung eines Gebäudes in eine Energieeffizienzklasse ist im Gebäudeenergiegesetz GEG festgeschrieben und wird seit 2014 im Energieausweis angezeigt.

Was sind die rechtlichen Voraussetzungen für eine Sanierung?

Rechtliche Grundlagen für die Sanierung des Gebäudebestandes sind im ‚European Green Deal‘ zu finden, mit dem Ziel Klimaneutralität innerhalb der EU bis 2050 zu erreichen.

Dazu gehört auch die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Sie gibt schrittweise genauere Vorgaben für das Ziel eines klimaneutralen nationalen Gebäudebestandes der einzelnen Mitgliedstaaten.

Die europäischen Vorgaben übernimmt Deutschland in nationales Recht und verankert sie im Klimaschutzgesetz sowie weiteren Rechtsvorgaben wie dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).

So schreibt das Klimaschutzgesetz Treibhausgasneutralität in Deutschland bis 2045 vor, bereits bis 2030 sollen die Emissionen um 65 Prozent gegenüber 1990 sinken. Das Gebäudeenergiegesetz GEG gibt vor, dass mit fossilen Energieträgern in Deutschland maximal bis Ende 2044 geheizt werden darf.

Was ist eine Generalplanung?

Eine Generalplanung vereint sämtliche Planungsleistungen – von der Architektenplanung bis hin zu den einzelnen Fachplanungen, welche vom Generalplaner entweder selbst angeboten oder aber an Subunternehmen übergegeben werden können. Durch die Kommunikation mit nur einem Verhandlungspartner reduziert sich ihr Aufwand für Koordination und Abwicklung.

Was kann ich mit einer umsetzungsfähigen Generalplanung anfangen?

Die Umsetzung ihrer Sanierungsmaßnahme durch uns kann nahtlos anschließen.

Eine ausgearbeitete, umsetzungsfähige Generalplanung beinhaltet alle notwendigen Planungsleistungen und Ausführungsdetails sowie darauf basierend auch alle Angebote von ausführenden Firmen, um ohne Verzögerung Unternehmen mit der Durchführung der Maßnahmen beauftragen zu können. Wir bieten außerdem die qualitätssichernde Betreuung während der Umsetzung an.

Brauche ich ein digitales Gebäudeaufmaß?

Ein digitales Gebäudeaufmaß ist sinnvoll, wenn Planunterlagen fehlen oder unvollständig sind und ermöglicht in der Planungsphase und während der Umsetzung ein effizientes, vernetztes und vor allem genaueres Vorgehen.

Sofern Sie eine serielle Sanierung für ihr Gebäude anstreben, ist ein 3D-Aufmaß eine Grundvoraussetzung für den aktuell dafür angebotenen Förderbonus der Bundesförderung für Effiziente Gebäude BEG. Bei Bedarf integrieren wir auch das digitale Aufmaß in unsere Generalplanerleistung.

Sprechen Sie uns gerne an, wir finden gemeinsam eine Lösung.

Was ist Energieliefer-Contracting?

Beim Energieliefer–Contracting übernimmt ein Energiedienstleister die Umsetzung der Maßnahmen an der Energieversorgung und ist damit zuständig für die Planung, die Finanzierung, den Umbau, den Betrieb und die Wartung sowie Instandhaltung der neuen Anlagen. Es kann sich um Lieferverträge für Wärme, Kälte, Strom oder Photovoltaik handeln.

Sprechen Sie uns gern an.