Geöffnetes Fenster mit Metallgriff und Sonnenlicht im Hintergrund.

Modernisierungsmieterhöhung: Chancen und Pflichten

Die energetische Sanierung einer Wohnanlage senkt Heizkosten, steigert den Wohnkomfort der Bewohner und unterstützt Deutschland dabei, wichtige Klimaziele zu erreichen. Ein finanzieller Baustein dorthin liegt in der Modernisierungsmieterhöhung. Sie bezeichnet die gesetzlich erlaubte Mieterhöhung nach einer Modernisierung. Neben Fördergeldern und erheblichen Investitionen, die Immobilienunternehmen leisten, legt die Modernisierungsmieterhöhung die wirtschaftliche Grundlage dafür, den hiesigen Wohnungsbestand nachhaltig zu verbessern. 

Aus dem Inhalt

Was ist eine Modernisierungsmieterhöhung?

Für eine Mietsteigerung nach einer Modernisierung ist die gesetzliche Grundlage des § 559 BGB relevant. Das Gesetz beschreibt, unter welchen Voraussetzungen Vermieter die Möglichkeit bekommen, Modernisierungskosten auf die Miete anzurechnen. Ausschlaggebende Bewertungskriterien ergeben sich aus der energetischen Wirkung, der technischen Verbesserung und dem nachhaltigen Nutzen für die Immobilie.

Abgrenzung: Modernisierung vs. Instandhaltung

Eine Modernisierung erhöht den Gebrauchswert, verbessert die Energieeffizienz oder schafft nachhaltige Einsparungen. Eine Instandhaltung hingegen erhält nur den bestehenden Gebäudezustand. Die energetische Sanierung im Zuge einer Modernisierung konzentriert sich auf bauliche Maßnahmen, die den Energiebedarf messbar reduzieren. Diese Maßnahmen unterstützen die Senkung des Energieverbrauchs und der Betriebskosten. Sie stärken die langfristige Wertentwicklung einer Wohnimmobilie.

Typische Modernisierungsmaßnahmen sind:

  • Dämmung von Dach, Fassade und Keller
  • Austausch alter Fenster und Türen
  • Effizienzsteigerung der Heizungsanlage
  • Installation digitaler Messsysteme
  • Einsatz erneuerbarer Energietechnik
 

Mietanpassung nach Modernisierung

So funktioniert der rechtssichere Ablauf

Die Mietanpassung nach Modernisierung besitzt einen klar definierten, rechtlichen Rahmen. Er verschafft Vermietern einen strukturierten Ablauf und Mietern wertvolle Orientierung. Um Rechtssicherheit in allen Phasen zu gewährleisten bedarf es einer präzisen Vorbereitung und Umsetzung. 

1. Ankündigungsfristen und formale Anforderungen

Mit der Ankündigung der Maßnahmen beginnt das Modernisierungsvorhaben. Ein Ankündigungsschreiben an die Mieter muss alle wichtigen Informationen wie Art, Umfang, Beginn, Dauer und Kosten der geplanten Maßnahmen sowie die voraussichtliche Mietanpassung enthalten. 

  • Transparenz schafft Struktur: Eine vollständige Ankündigung mit Angabe der Maßnahmen erhöht die Akzeptanz bei den Mietern und klärt Erwartungen rechtzeitig.
  • Verbindliche Fristen: Die gesetzliche Vorlaufzeit liegt bei drei Monaten vor Baubeginn.

2. Berechnungsgrundlage der Mietsteigerung nach Modernisierung

Die Berechnung der Mietsteigerung nach Modernisierung basiert auf acht Prozent der umlagefähigen Modernisierungskosten pro Jahr. Wichtig hierbei ist die präzise Abgrenzung zwischen modernisierenden Anteilen und der Instandhaltung.

  • Umlagefähige Kosten als Basis: Nur Investitionen, die den Gebrauchswert erhöhen, die Energieeffizienz verbessern oder nachhaltige Einsparungen erzeugen, fließen in die Kalkulation ein.
  • Klarheit in der Bilanz: Eine saubere Kostentrennung sorgt von Anfang an für Transparenz, eine belastbare Dokumentation erleichtert spätere Nachprüfungen.

3. Widerspruch und Härtefallregelungen

Härtefallregelungen schützen die Interessen der Mieter, wenn Mietanpassung finanzielle Möglichkeiten übersteigen. Die Bewertung erfolgt anhand der individuellen Einkommens- und Lebenssituation. Sie berücksichtigt das Verhältnis zwischen Einkommen und der geplanten Mehrbelastung durch die Maßnahmen.

  • Individuelle Einordnung: Ein Härteeinwand ist an eine klare Begründung zur wirtschaftlichen Auswirkung gekoppelt.
  • Strukturierte Prüfung: Eigentümer bewerten die Angaben sachlich, dokumentieren den Prüfprozess und erstellen eine fachliche Entscheidung.

4. Transparente Dokumentation

Eine vollständige und nachvollziehbare Dokumentation ist für einen rechtssicheren Modernisierungsvorgang grundlegend. Sie umfasst alle relevanten technischen Unterlagen, die Kostenaufstellung, die bauliche Beschreibung und die Ableitung der Modernisierungsmieterhöhung.

  • Nachvollziehbarkeit als Qualitätsmerkmal: Präzise zusammengestellte Unterlagen erleichtern die Prüfung durch Mieter, Behörden oder Gerichte.
  • Professionelle Struktur: Eine systematische Aufbereitung der Daten stärkt die Glaubwürdigkeit und schafft Vertrauen in die Modernisierungsstrategie.

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Investitions- und Betriebskosten: Capex vs. Opex

Bei einer Modernisierungsmieterhöhung spielt die Unterscheidung zwischen Capex und Opex eine zentrale Rolle: Capex (Capital Expenditures) bezeichnet Investitionen, die den technischen Standard eines Gebäudes erhöhen und langfristige Wertzuwächse erzeugen. Laufende Betriebskosten, Aufwendungen wie Wartung, Energieversorgung und Serviceleistungen gehören dagegen zu Opex (Operational Expenditures).

Capex steigert den Gebäudewert und bildet die Grundlage für eine Modernisierungsmieterhöhung. Nur diese Modernisierungskosten, also investive Aufwendungen, dürfen anteilig auf die Miete umgelegt werden. 

CO2-Abgabe und Mieterhöhungen

Die CO2-Abgabe entsteht durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Laut aktueller Vorgaben teilen sich Vermieter und Mieter die Kosten anhand eines Stufenmodells. Die Höhe der Belastung ist von der energetischen Qualität des Gebäudes abhängig und steigt bei hohem Wärmeverbrauch. Energetische Modernisierungen senken die Betriebskosten und reduzieren den CO2-Fußabdruck.

Die Verteilung zwischen Vermieter und Mieter variiert und hängt von der Effizienzklasse ab. Das Stufenmodell reicht von 0 Prozent Vermieteranteil (Effizienzklasse A+) bis 95 Prozent Vermieteranteil (Effizienzklasse H). Gebäude, deren Energieeffizienz schlecht ausfällt, verursachen höhere CO2-Kostenanteile für Vermieter. Arbeiten Gebäude hingegen energieeffizient, gibt es für ihn finanzielle Entlastung. 

Pflichten infolge des Gebäudeenergiegesetzes

Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde der Rahmen für energetische Mindeststandards festgelegt. Seit 2024 verstärkt das Gesetz den Fokus auf Energieeffizienz und Dekarbonisierung. Es regelt, wann erneuerbare Energie, Dämmung oder Heiztechnik eingesetzt werden und wie sich Bestandsgebäude energetisch weiterentwickeln müssen. Je stärker die Maßnahme den Energiebedarf des Gebäudes senkt, desto klarer ist die wirtschaftliche Wirkung. Auf dieser Grundlage lässt sich die Modernisierungsmieterhöhung leichter begründen.

  • Pflichten: Effizienzstandards, Austauschfristen, Primärenergieanforderungen
  • Optionen: Wärmepumpen, Dämmung, digitale Messsysteme, erneuerbare Energien

 

Rendite durch Modernisierung

Mit einer energetischen Sanierung steigern Bestandshalter die Wirtschaftlichkeit und Rendite ihrer Wohngebäude. Die Modernisierungsmaßnahmen erhöhen nicht nur den Objektwert, sondern ermöglichen auch eine Modernisierungsmieterhöhung zur teilweisen Refinanzierung der Investition. So sichern Immobilienunternehmen ihre Rentabilität, reduzieren Betriebskosten und stärken die Wettbewerbsfähigkeit ihres Bestands am Markt.

Wertsteigernde Maßnahmen am Wohngebäude:

  • Dämmung steigert Energieeffizienz und Gebäudewert.
  • Fenster mit Dreifachverglasung erhöhen Wohnkomfort.
  • Optimierte Heiztechnik senkt Betriebskosten und CO2-Abgaben.
 

Wirtschaftlichkeit einer Sanierung

Die Amortisation und Wirtschaftlichkeit einer Sanierung basiert auf relevanten Modernisierungsmaßnahmen. Sie ermöglichen nicht nur eine Modernisierungsmieterhöhung in einem klaren rechtlichen Rahmen, sie sichern auch Fördergelder und staatliche Zuschüsse, nutzen Energieeinsparungen und steuerliche Vorteile. Wer Förderung, steuerlicher Entlastung und energetische Effekte gezielt miteinander kombiniert, verbessert die Wirtschaftlichkeit einer Sanierung deutlich.

Förderungen

  • KfW-Programme 261/262 für Effizienzgebäude
  • BEG EM für Einzelmaßnahmen
  • Zuschüsse für Dämmung, Fenster, Heiztechnik

 

Steuerliche Vorteile

  • Abschreibung energetischer Maßnahmen über mehrere Jahre
  • Sonderabschreibung nach § 35c EStG

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Häufig gestellte Fragen zur Modernisierungsmieterhöhung

Eine Modernisierungsmieterhöhung basiert auf einer ordnungsgemäß angekündigten Maßnahme nach § 559 und § 555c BGB. Art, Umfang, Beginn, Dauer und Kosten der Modernisierung gehören in das Mieterschreiben. Es enthält ebenfalls eine nachvollziehbare Berechnung der künftigen Miete.

Mieter können die Rechtmäßigkeit anhand der Ankündigung, der Kostenzuordnung und der Berechnung prüfen. Steht die wirtschaftliche Belastung nicht im Verhältnis zum Einkommen, ist ein Härteeinwand möglich. Jede Prüfung erfolgt auf Basis individueller Daten und erfordert eine nachvollziehbare Begründung.

Die Modernisierungsmieterhöhung tritt nach Abschluss aller relevanten Arbeiten und Zugang der formellen Erhöhungserklärung ein. Die Anpassung ist gesetzlich klar geregelt:

  • Zeitpunkt der Wirksamkeit: Die Erhöhung gilt ab dem Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erhöhungserklärung.
  • Transparente Kostenoffenlegung: Die umlagefähigen Modernisierungskosten werden vollständig und nachvollziehbar dargestellt.
  • Berechnungssystematik: Die Mietanpassung entsteht durch acht Prozent der umlagefähigen Modernisierungssumme pro Jahr.
  • Klare Abgrenzung: Instandhaltungsanteile fließen nicht in die Berechnung ein und werden getrennt ausgewiesen.

Dieses Vorgehen schafft Transparenz und stellt sicher, dass die Mietanpassung sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich nachvollziehbar bleibt.

Capex beschreibt grundsätzlich wertsteigernde Investitionen wie Dämmung oder Heiztechnik. Sie erhöhen die technische Qualität und Energieeffizienz eines Gebäudes. Nur diese Modernisierungskosten dürfen anteilig auf die Miete umgelegt werden. 

Opex bildet dagegen die laufenden Betriebs- und Wartungskosten ab, die den realen Energieverbrauch und die Betriebseffizienz beeinflussen.

Die CO2-Abgabe ergibt sich aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz. Sie steigt bei Gebäuden mit hohem Wärmeverbrauch. Energetische Modernisierungen senken den Energiebedarf, reduzieren CO2-Kosten und stärken die Wirtschaftlichkeit einer Modernisierung.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt verbindliche Standards fest, die die energetische Qualität von Bestands- und Neubauten sichern. Die Anforderungen beeinflussen sowohl die Auswahl der Modernisierungsmaßnahmen als auch deren wirtschaftliche Wirkung:

  • Effizienzstandards: Das GEG ist ein Gesetz, das Mindestanforderungen für Dämmung, Primärenergiebedarf und bauliche Hülle definiert.
  • Technische Anforderungen: Vorgaben zu Heiztechnik, hydraulischem Abgleich und Einsatz erneuerbarer Energien bestimmen die Ausrichtung der Maßnahmen.
  • Austausch- und Nachrüstpflichten: Veraltete fossile Heizsysteme müssen nach definierten Fristen ersetzt werden, was den Investitionszeitpunkt beeinflusst.
  • Renditeeffekt: Verbesserte Energieeffizienz reduziert laufende Betriebskosten und CO2-Abgaben, was die Wirtschaftlichkeit und langfristige Rendite stärkt.

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