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Effizienzhaus als energetischer Standard im Bestand

Das Effizienzhaus hat sich als Referenzstandard für die Bewertung und Planung energieeffizienter Gebäude etabliert. Es ist ein System zur Einordnung energetischer Qualität und dient als Orientierung für Neubauprojekte und Sanierungsvorhaben im Wohnungsbestand. Damit verbindet das Effizienzhaus technische Anforderungen, wirtschaftliche Zielsetzungen und förderrelevante Kriterien zu einem strategisch nutzbaren Planungsinstrument.

Aus dem Inhalt

Was ist ein Effizienzhaus?

Grundlagen und Systematik

Ein Effizienzhaus beschreibt einen energetischen Qualitätsstandard für Gebäude, der angibt, wie effizient ein Gebäude im Vergleich zu einem gesetzlich definierten Referenzgebäude ist. Der Standard wurde ursprünglich von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) entwickelt und ist heute fest in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verankert. Grundlage für den Vergleich bildet das Referenzgebäude nach dem Gebäudeenergiegesetz. Das Effizienzhaus legt damit nicht fest, wie ein Gebäude gebaut oder saniert werden muss, sondern welches energetische Niveau zu erreichen ist.


Die Bewertung eines Effizienzhauses basiert auf zwei zentralen Kriterien:

  • Primärenergiebedarf: Er beschreibt den gesamten Energiebedarf eines Gebäudes, einschließlich der vorgelagerten Energieerzeugung. Berücksichtigt werden dabei der eingesetzte Energieträger und die Effizienz der Anlagentechnik, etwa bei Heizung oder Warmwasser.

  • Transmissionswärmeverlust: Dieser Wert gibt an, wie viel Wärme über die Gebäudehülle verloren geht. Er spiegelt die Qualität von Bauteilen wie Außenwänden, Fenstern, Dach und Kellerdecke wider und ist ein zentraler Indikator für die bauliche Effizienz.

Wichtig für die Einordnung ist, dass das Effizienzhaus kein gesetzlicher Mindeststandard ist. Es dient vielmehr als Vergleichs- und Zielgröße, insbesondere im Förderkontext. Die erreichte Effizienzhaus-Stufe entscheidet darüber, ob und in welchem Umfang eine Förderung für die energetische Sanierung in Anspruch genommen werden kann. Der Effizienzhaus-Standard gilt sowohl für den Neubau als auch für die Sanierung von Bestandsgebäuden sowie für Wohn- und Nichtwohngebäude.

Die vier Effizienzhaus-Stufen im Überblick

Die Zahlen der Effizienzhaus-Stufen geben an, wie hoch der Energiebedarf eines Gebäudes im Vergleich zum Referenzgebäude ausfällt – je niedriger die Zahl, desto höher das energetische Niveau. Für Bestandshalter dienen diese Stufen nicht als starre Zielvorgaben, sondern als Orientierungsrahmen für Planung, Investitionen und Förderfähigkeit. Zwar existieren mehrere Effizienzhaus-Standards, doch in der Sanierungspraxis haben sich insbesondere die Stufen 40, 55, 70 und 85 etabliert. Sie decken unterschiedliche Ausgangssituationen im Bestand ab und ermöglichen eine abgestufte, wirtschaftlich sinnvolle Annäherung an höhere Effizienzniveaus.

Effizienzhaus 40

Effizienzhaus 40 steht für ein sehr ambitioniertes energetisches Niveau: Der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf darf höchstens 40 Prozent des Werts des nach Gebäudeenergiegesetz definierten Referenzgebäudes betragen. In der Sanierung setzt diese Stufe in der Regel eine sehr gut gedämmte Gebäudehülle und eine hocheffiziente, überwiegend auf erneuerbaren Energien basierende Anlagentechnik voraus.

In vielen aktuellen Förderprogrammen wird Effizienzhaus 40 im Wohngebäudebereich mit zusätzlichen Anforderungen kombiniert, etwa über Klassen für erneuerbare Energien oder Nachhaltigkeit. Ob und in welcher Ausgestaltung diese Stufe förderfähig ist, hängt vom jeweils geltenden Stand der BEG-Richtlinien ab und sollte im Vorfeld des Projekts geprüft werden. Für Bestandsgebäude kommt Effizienzhaus 40 vor allem bei umfassenden Sanierungen mit langfristig ausgerichtetem Investitionshorizont in Betracht.

Effizienzhaus 55

Beim Effizienzhaus 55 darf der Jahres-Primärenergiebedarf maximal 55 Prozent des Referenzgebäudes nach Gebäudeenergiegesetz betragen. Der Standard lässt sich in der Sanierung häufig durch eine Kombination aus deutlich verbesserten Dämmstandards, modernen Heiz- und Lüftungssystemen sowie ergänzenden Einzelmaßnahmen erreichen.

In der aktuellen Förderlandschaft spielt Effizienzhaus 55 vor allem im Sanierungsbereich eine Rolle, während der Neubaubereich teilweise strengeren Anforderungen unterliegt. Für viele Bestandshalter ist diese Stufe ein praktikabler Zielwert, wenn energetische Verbesserungen in ohnehin anstehende Instandhaltungs- und Modernisierungszyklen integriert werden sollen.

Effizienzhaus 70

Effizienzhaus 70 begrenzt den zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf auf höchstens 70 Prozent des GEG-Referenzgebäudes und ist insbesondere für Bestandsgebäude mit baulichen oder denkmalpflegerischen Einschränkungen relevant. In solchen Fällen können höhere Effizienzstufen technisch oder wirtschaftlich nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erreicht werden.

Im Rahmen der BEG-Förderung kann Effizienzhaus 70 – je nach Programmstand – weiterhin als förderfähiger Sanierungsstandard angesetzt werden. Für viele Eigentümer bietet diese Stufe einen sachgerechten Rahmen, um Energieverbräuche spürbar zu reduzieren, ohne die Gebäudesubstanz tiefgreifend verändern zu müssen.

Effizienzhaus 85

Effizienzhaus 85 markiert in vielen Programmen den Einstieg in die Effizienzhausklasse bei energetischen Sanierungen und erlaubt einen Jahres-Primärenergiebedarf von maximal 85 Prozent des Referenzgebäudes nach Gebäudeenergiegesetz. Es richtet sich vor allem an Bestandsgebäude, bei denen aus technischen, wirtschaftlichen oder bauordnungsrechtlichen Gründen aktuell keine weitergehenden Maßnahmen realisiert werden können.

Trotz der im Vergleich zu niedrigeren Stufen geringeren Anforderungen ermöglicht Effizienzhaus 85 eine strukturierte Verbesserung des energetischen Niveaus und kann den Zugang zu Förderinstrumenten eröffnen, sofern die jeweils gültigen Programmbedingungen erfüllt werden. In der Praxis dient diese Stufe häufig als erster systematischer Schritt innerhalb einer längerfristig angelegten Bestands- und Klimastrategie.

Warum der Effizienzhaus-Standard für Bestandshalter relevant ist

Energieeffiziente Gebäude verbinden wirtschaftliche, regulatorische und strategische Anforderungen miteinander. Der Effizienzhaus-Standard bietet für Bestandshalter einen belastbaren Orientierungsrahmen, mit dem sich energetische Qualität messbar bewerten und Sanierungsvorhaben vergleichbar planen lassen.

Zentrale Vorteile für den Gebäudebestand sind unter anderem:

  • Senkung von Energie- und Betriebskosten durch geringeren Wärmebedarf und effizientere Anlagentechnik

  • Wertstabilität und Marktattraktivität, da energieeffiziente Gebäude langfristig besser positioniert sind

  • Planbarkeit im Umgang mit regulatorischen Anforderungen, insbesondere im Zusammenspiel mit dem Gebäudeenergiegesetz

  • Beitrag zu Klimazielen und ESG-Anforderungen, die für institutionelle Eigentümer zunehmend relevant werden

In der Praxis dient der Effizienzhaus-Standard vor allem als Orientierung für eine schrittweise Entwicklung des Bestands. Eine frühzeitige Einordnung des energetischen Ausgangszustands, unterstützt durch eine strukturierte Energieeffizienzberatung, erleichtert es, Maßnahmen sinnvoll zu bündeln und technisch wie wirtschaftlich aufeinander abzustimmen.

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KfW-Förderung für Effizienzhäuser im Wohnungsbestand

Eine Sanierung nach dem Effizienzhaus-Standard ist eng mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verknüpft, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz verantwortet und über die KfW sowie das BAFA umgesetzt wird. Für Bestandshalter eröffnet die KfW-Förderung für die energetische Sanierung die Möglichkeit, Sanierungsmaßnahmen finanziell zu unterstützen, wenn Effizienzhaus-Stufen erreicht werden.

  • Förderarten: zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen sowie Investitionszuschüsse im Sanierungsbereich

  • Voraussetzungen: Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten, Antragstellung vor Maßnahmenbeginn und Nachweis der erreichten Effizienzhaus-Stufe

Für die Wohnungswirtschaft ergeben sich darüber hinaus besondere Konstellationen, etwa durch die Kombination mit Landesprogrammen oder die Einbindung in langfristige Modernisierungsstrategien. Entscheidend ist eine frühzeitige Abstimmung von Fördervoraussetzungen, Planung und Umsetzung, um die Möglichkeiten der KfW-Förderung für das Effizienzhaus zielgerichtet zu nutzen.

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Häufig gestellte Fragen zum Effizienzhaus

Ein KfW-Effizienzhaus bezeichnet einen energetischen Gebäudestandard, der angibt, wie effizient ein Gebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist. Die Zahl hinter dem Standard zeigt den zulässigen Energiebedarf in Prozent an. Ein Effizienzhaus 55 benötigt beispielsweise nur 55 Prozent der Energie des Referenzgebäudes. Der Standard wird im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verwendet und dient als Grundlage für Förderprogramme.

Nein, ein Effizienzhaus ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Das Gebäudeenergiegesetz legt verbindliche Mindestanforderungen für Gebäude fest, schreibt jedoch keine Effizienzhaus-Stufe vor. Der Effizienzhaus-Standard ist ein freiwilliger Orientierungs- und Förderstandard, der vor allem im Zusammenhang mit Förderprogrammen relevant ist. Verpflichtend wird er nur dann indirekt, wenn Fördermittel in Anspruch genommen werden sollen.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein verbindliches Gesetz, das Mindestanforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden festlegt. Das Effizienzhaus hingegen ist ein freiwilliger Vergleichsstandard, der über diese Mindestanforderungen hinausgeht. Während das GEG regelt, was rechtlich einzuhalten ist, zeigt das Effizienzhaus, wie energieeffizient ein Gebäude im Vergleich zum gesetzlichen Referenzwert ist.

Ja, auch ein Bestandsgebäude kann im Zuge einer Sanierung den Effizienzhaus-Standard erreichen. Voraussetzung ist, dass das Gebäude nach Abschluss der Maßnahmen die energetischen Anforderungen der jeweiligen Effizienzhaus-Stufe erfüllt. Dabei geht es nicht um einzelne Bauteile, sondern um das Gesamtergebnis der Sanierung. Häufig erfolgt dies schrittweise und abhängig vom baulichen Ausgangszustand.

Der Unterschied liegt im zulässigen Energiebedarf:

  • Effizienzhaus 40: maximal 40 Prozent des Energiebedarfs des Referenzgebäudes

  • Effizienzhaus 85: maximal 85 Prozent des Energiebedarfs des Referenzgebäudes

Effizienzhaus 40 stellt deutlich höhere Anforderungen an Gebäudehülle und Anlagentechnik und ist entsprechend aufwendiger umzusetzen. Effizienzhaus 85 gilt als Einstieg in die Effizienzhaus-Klasse und ist besonders für Bestandsgebäude geeignet. Je niedriger die Stufe, desto höher sind Effizienz, technischer Anspruch und in der Regel auch die Förderintensität.

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